Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Pflegegrad? Pflegestufe? Was ist das? Der Pflegegrad, der die frühere Einteilung in Pflegestufen übernommen und ergänzt hat, bestimmt, wieviel Pflegebedürftigen an Hilfe von der Pflegeversicherung zusteht. Denn reichen anfangs noch kleine Hilfestellungen von Angehörigen aus, wird schnell die professionelle Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes oder stationäre Unterbringung nötig.

Seit 1995 übernimmt die Pflegeversicherung einen Großteil der Kosten. Die soziale Pflegeversicherung ist Teil der Sozialversicherung und wird von jedem Arbeitnehmer von einem Teil seines Gehalts bezahlt. Selbstständige müssen sich privat versichern. Daher hat jeder im Fall der Pflegebedürftigkeit einen Anspruch auf Erstattung der Pflegekosten.

Auf welchen Pflegegrad habe ich oder der Pflegebedürftige Anspruch. Wie kann ich helfen, wie bekomme ich Hilfe und wer übernimmt die Kosten. Viele Fragen, mit denen wir Sie nicht allein lassen wollen. Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

Was ist ein Pflegegrad, wo kann ich ihn beantragen und was muss ich beachten? Im Folgenden werden wir Ihnen die häufigsten Fragen beantworten. Dies ersetzt aber nicht eine persönliche Beratung, denn hier geht es um Ihr Geld.

Was ist der Pflegegrad / Pflegestufe

Der Pflegegrad setzt aufgrund des Bedarfes fest, wieviel Pflegegeld und andere Pflegeleistungen dem Pflegebedürftigen zustehen. Bis Ende 2016 gab es zur Unterscheidung die Pflegestufen 1, 2 und 3. Hier wurde allerdings ausschließlich auf die alters- oder krankheitsbedingten körperlichen Einschränkungen eingegangen. Psychischen Erkrankungen wie Demenz oder Depression oder geistige Behinderungen blieben unberücksichtigt.

2017 trat dann das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Statt in drei Pflegestufen erfolgt die Festsetzung jetzt in fünf Pflegegrade. Diese orientieren sich seitdem stärker an den Bedürfnissen jedes einzelnen Menschen, an seiner individuellen Lebenssituation und an seinen individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten. Ein neues Instrument, das Neue Begutachtungsassessment (NBA), hilft bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig Behinderte können jetzt auch volle Pflegeleistungen erhalten.

Welcher Pflegegrad steht mir zu und wie beantrage ich ihn?

Wo kann ich den Pflegegrad beantragen?

Wenn Sie für sich oder einen Angehörigen einen Pflegegrad beantragen möchten, wenden Sie sich an Ihre Pflegeversicherung. Diese wird in der Regel an Ihre Krankenversicherung angeschlossen sein. Auf jeden Fall kann Ihnen Ihre Krankenkasse mitteilen, wer für Sie zuständig ist.

Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie formlos per Brief oder Email stellen, auch telefonisch. Wichtig ist aber, dass das Datum des Antrags festgehalten wird, denn dieses Datum wird für die Leistungsberechnung herangezogen. Denn bis der Bescheid ausgestellt ist, kann es dauern. 

Nach Antragstellung bekommen sie ein Formular zugeschickt, in dem Sie erste genaue Angaben machen müssen, welche Leistungen Sie beantragen wollen und wie Sie sich die Pflege vorstellen. Hier wäre ein geeigneter Zeitpunkt, sich für alle weiteren Fragen und das Ausfüllen des Antrags Hilfe zu holen. Das kann der Pflegeberater der Pflegeversicherung sein oder Pflegeberatungsstelle vor Ort.

Als professioneller Pflegedienst sind wir mit allen Fragen zu Pflegegraden, Pflegeleistungen und zur Pflege vertraut und zeigen Ihnen, was für Ihren Anspruch auf Pflegegeld und auf sonstige Leistungen der Pflegeversicherung wichtig ist.

Welche Pflegegrade gibt es?

Der Pflegegrad beruht ausschließlich auf dem Grad der Selbstständigkeit. Also: Was kann der Betroffene noch allein und wo benötigt er Unterstützung? Damit wird die Bedürftigkeit von Demenzkranken ebenso erfasst wie die von Personen mit körperlichen Einschränkungen.

Die schwere der Einschränkungen wird in fünf Pflegegrade unterteilt von Pflegegrad 1, einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bis zu Pflegegrad 5, der die schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung beschreibt.

Wonach richtet sich der Pflegegrad?

Jeder Antrag auf einen Pflegegrad wird von einem Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft. Dieser Gutachter schlägt der Pflegekasse einen Pflegegrad vor. Dazu meldet er sich zu einem Hausbesuch an und beurteilt die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen sowie die Wohnsituation. Pflegebedürftige und Angehörige sollten sich auf diesen Termin gut vorbereiten und sich über die Bereiche informieren, die bewertet werden sollen und die medizinischen Unterlagen bereithalten, die über den Umfang der Pflegebedürftigkeit Auskunft geben können.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Mit der Reform 2017 wurde ein neues Prüfverfahren, das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA) eingeführt. Anhand eines Fragenkatalogs überprüft der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) den Antrag persönlich auf den Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit.

Hierzu werden Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Bereichen untersucht. So wird auch der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen berücksichtig. Für jeden Bereich werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist. Am Ende steht die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade.

Was prüft der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst nutzt das Neue Begutachtungsassessment (NBA) um alle Gesichtspunkte der Pflegebedürftigkeit aufgrund körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen zu erfassen. Dazu werden sechs Bereiche untersucht. Jeder Bereich gilt als ein Modul und wird prozentual unterschiedlich bewertet.

Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit)

Inwieweit kann sich die betroffene Person selbstständig bewegen? Kann sie sich allein fortbewegen, Treppen steigen, vom Bett aufstehen? Und kann sie sich im Liegen drehen?
10 Prozent

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden)

Hier wird die Fähigkeit bewertet, inwieweit sich die Person zurechtfindet und sich verständigen kann. Kann sie sich selbst anziehen und wählt sie dem Wetter angepasste Kleidung? Kann sie sich in Ort und Zeit orientieren? Und kann sie sich anderen Menschen verständlich machen.
15 Prozent zusammen mit Modul 3

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Verhält sich die Person aggressiv, beleidigt sie oder schlägt sie um sich? Leidet sie unter Ängsten, nächtlicher Unruhe oder Wahnvorstellungen.
15 Prozent zusammen mit Modul 2

Modul 4: Selbstversorgung

Hierunter fallen alle Tätigkeiten zur Versorgung des eigenen Körpers, waschen, ankleiden, essen und trinken und der selbstständige Toilettengang.
40 Prozent

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Inwieweit können ärztliche Maßnahmen selbstständig umgesetzt werden? Werden Medikamente selbstständig eingenommen, kann eine Blutzuckermessung allein durchgeführt werden oder wie wird mit einer Prothese oder einem Rollator umgegangen?
20 Prozent

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Kann die Person ihren Tagesablauf selbstständig gestalten, telefonieren, Kontakte pflegen oder das Haus verlassen?
15 Prozent

Aufgrund der Punktzahl in den einzelnen Modulen, prozentual gewichtet, erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.

Wann bekomme ich welchen Pflegegrad?

Anhand der Untersuchung und Befragung der pflegebedürftigen Person vergibt der Medizinische Dienst nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) Punkte, die die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit widerspiegeln. Je mehr Punkte, um so pflegebedürftiger die Person.

Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
(70 bis unter 90 Punkte)

Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
(90 bis 100 Punkte)

Ausnahme: Pflegebedürftige mit einem „spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die Pflegeversorgung“ erhalten Pflegegrad 5 auch ohne die Mindestpunktzahl von 90 Punkten erreicht zu haben.

Welche Leistungen bietet Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 steht den noch weitgehend selbstständigen Pflegebedürftigen zu. Daher erhalten Sie eine monatliche Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, also Hilfen zum Beispiel für Putzen, Einkaufen oder Spazieren gehen sowie einen monatlichen Betrag für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Die Auszahlung erfolgt nur gegen einen Beleg des Leistungserbringers.

Welche Leistungen bietet Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 genau wie die weiteren Pflegegrade 3-5 regelt den Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst, die Versorgung durch eine Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege oder auf Pflegegeld für betreuende Angehörige. Die Pflegebedürftigen müssen keinen Nachweis über die Verwendung des Geldes führen, die Pflegekasse überweist das Geld monatlich. Das heißt, dass die Angehörigen zusammen mit dem Pflegedienst besprechen, welche Maßnahmen notwendig sind und wer in welcher Form diese Aufgaben übernimmt.

Welche Leistungen bietet Pflegegrad 3?

Die Leistungen im Pflegegrad 3, 4 und 5 unterscheiden sich von den Leistungen im Pflegegrad 2 nur in der Höhe der ausgezahlten Beträge.

Die Auszahlungen der jeweiligen Pflegegrade passen sich in regelmäßigen Abständen den steigenden Kosten an. Wir informieren Sie gern über die aktuell gültigen Tarife.

Welche Fragen stellt der Medizinische Dienst?

Wenn der Medizinische Dienst zu Besuch kommt, stellt er eine Reihe von Fragen, um den augenblicklichen Zustand der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Zu jedem Modul gibt es einen eigenen Fragenkomplex. Es kommen also Fragen wie:

  • Nehmen Sie die Medikamente selbstständig ein, oder benötigen Sie Hilfe?
  • Welche Hilfsmittel benutzen Sie? (Brille, Rollator, Hausnotruf …)
  • Wie viel Zeit benötigen Sie pro Woche für die Pflege?
  • Ist Ihre Wohnung ebenerdig?
  • Können Sie selbstständig Aufstehen, Sitzen, Gehen, sich festhalten?
  • Können Sie die Arme hinter Ihrem Kopf verschränken?
  • Tragen Sie Einlagen/Vorlagen/Windeln?
  • Benötigen Sie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme?

Was ist beim Besuch des Medizinischen Dienstes zu beachten?

Der Medizinische Dienst empfiehlt den Plegekassen die Einstufung in einen Pflegegrad. Der Pflegegrad regelt die Höhe der Pflegeleistungen. Es handelt sich bei den Pflegeleistungen um Ihr Geld, das Ihnen zusteht. Denn schließlich zahlt jeder Berufstätige in die Pflegeversicherung ein, um später entsprechend versorgt werden zu können.

Nehmen Sie den Termin ernst, denn eine Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad kann dazu führen, dass wichtige Pflegeleistungen nicht ausgeführt werden können.

  • Nehem Sie sich Zeit.
  • Sorgen Sie dafür, dass alle wichtigen Unterlagen greifbar sind.
  • Bereiten Sie die pflegebedürftige Person auf den Termin vor
  • Versuchen Sie nicht, die pflegebedürftige Person zu schützen

Der Medizinische Dienst hat sich angekündigt und Sie haben noch Fragen. Wir sind mit allen Fragen zu Pflege und Pflegegraden vertraut.

Was, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

Sollte Ihr beantragter Pflegegrad abgelehnt worden sein oder Sie eine Einstufung in einen zu niedrigen Pflegegrad erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen. In der Regel haben Sie dafür vier Wochen nach Zugang des Bescheides Zeit.

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