Häusliche Pflege

Wir helfen pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und erbringen eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen im Rahmen der häuslichen Pflege.

Grundpflege nach SGB XI und XII

Wird der Alltag zu beschwerlich und geht es nicht mehr alleine, unterstützen wir Sie mit unserer umfassenden Grundpflege (körperbezogene Pflegemaßnahmen). Als ambulanter Pflegedienst kommen wir zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Die häusliche Pflege richtet sich im Umfang nach dem Pflegegrad.

  • Körperpflege mit Haut- und Haarpflege
  • Duschen und Baden
  • An- u. Auskleiden
  • Betten und Lagern
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Vorbeugung von Thrombose, Dekubitus, Sturz u.ä.
  • weitere Maßnahmen aus dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung

Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege umfasst alle vom Arzt verordneten medizinischen Tätigkeiten. Unsere examinierten Pflegekräfte kümmern sich bei Ihnen zuhause, nach Rücksprache mit ihrem Arzt, unter anderem um das Wechseln oder Anlegen von Wundverbänden, die Medikamentengabe oder die Blutdruckmessung. Auch vor oder nach einem medizinischen Eingriff, zum Beispiel einer Operation, betreuen wir Sie.
Die Kosten werden von der Krankenkasse nach den Richtlinien der häuslichen Krankenpflege (HKP)oder den örtlichen Sozialhilfeträgern übernommen. Die medizinische Behandlung wird verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Liegedauer in den Krankenhäusern rückläufig ist. So wird dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause als häusliche Pflege gewährleistet.

  • Hilfe bei der Einnahme und dem Herrichten von Medikamenten
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls
  • Legen und Versorgen von Blasenkathetern
  • Schmerztherapien
  • und weitere Leistungen

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Zubereitung der Mahlzeiten, Wäsche waschen, Bügeln und Putzen übernehmen wir gerne für Sie. Wir unterstützen Sie im Haushalt, so dass Sie sich in Ihrem gewohnten Umfeld weiterhin wohl fühlen. Diese Leistungen bieten wir Ihnen gerne nach Vereinbarung und ganz nach Ihren Bedürfnissen an.
Wenn Sie entsprechend pflegebedürftig sind oder aber als Privatleistung abgerechnet werden, kann die Hauswirtschaftliche Versorgung auch durch die Pflegeversicherung als Pflegesachleistung übernommen werden. Wir beraten Sie gern dazu.

  • Zubereitung von kalten und warmen Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung und Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche
  • Einkaufen
  • Ergänzende Betreuungsleistung nach §45A-B SGB XI

Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

Pflegende Angehörige in ihrem Alltag tatkräftig zu unterstützen und zu entlasten sollen diese Entlastungsleistungen.  Gerade die Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen kann oft eine große Herausforderung sein.

Über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI können die Leistungen über die Pflegeversicherung finanziert werden. So können pro Monat bis zu 125 Euro beansprucht werden. Vorausgesetzt, der Betrag wird zweckgebunden eingesetzt. Dazu zählt z.B. die Entlastung pflegender Angehöriger oder die Ergänzung der ambulanten Pflege.

Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesen Leistungen.

Verhinderungspflege

Brauchen Sie einfach mal eine Pause von der Betreuung und möchten Sie sich im Urlaub erholen und neue Kraft tanken? Wir übernehmen in dieser Zeit die ambulante Pflege. Wir springen auch ein, wenn Sie wichtige Termine erledigen müssen oder selbst erkrankt sind.

Wir beraten Sie gerne zu allen Leistungen innerhalb der Verhinderungspflege. Die Ersatzpflege kann natürlich auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Beratung nach §37 SGB XI

Als Pflege-Experten kennen wir die Regeln und Qualitätsanforderungen der häuslichen Krankenpflege. Wir beraten Angehörige und pflegebedürftige Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation und erarbeiten gemeinsam eine optimale Lösung für ihre individuelle Situation – gern bei Ihnen zuhause.

  • Beratung und Antragstellung nach dem Sozialhilfegesetz
  • Beratung und Antragstellung nach dem Pflegeversicherungsgesetz
  • Hilfsmittelberatung des Schwerbehindertenausweises und damit verbundener Vergünstigungen
  • Notrufmanagement

Wir beraten Sie gern bei Ihnen zuhause –
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